Heimat- und Verschönerungsverein
Cossebaude e. V.
28. Juli 2022
unter Corona – Bedingungen
(Änderungen zu Punkt 7)
Grundlagen:
Sächsische Corona – Verordnungen in den aktuellen Fassunge
Maßnahmen, Regelungen:
1. Für die Nutzung des Heimathauses gilt grundsätzlich die 2 G + Regelung.
2. Für die Nutzung der Räumlichkeiten für Vereinsveranstaltungen, durch
Arbeitsgemeinschaften, Sportgruppen u. ä. sowie bei privaten Nutzungen gelten die
aktuellen Kontaktbegrenzungen für Innenräume. Kinder bis 16 Jahre, geimpfte und
genesene Personen zählen weiterhin nicht mit.
Es ist ein ausreichender Abstand (mindestens 1,5 m) von Personen zueinander
einzuhalten. Die entsprechende Einrichtung von Tischen und/oder Stühlen obliegt dem
Leiter der Veranstaltung.
Mund – Nasen – Bedeckungen (FFP 2 Maske oder OP Maske) sind nach den aktuellen
Forderungen anzuwenden.
3. Der direkte Kontakt von Personen (Handgeben, Umarmungen u. ä) ist zu vermeiden.
Die persönlichen Hygienemaßnahmen (Benutzung von Taschentüchern, Niesen u. ä.) sind
einzuhalten.
4. Personen mit Symptomen einer Coronaerkrankung oder Erkältungskrankheiten haben
keinen Zugang zum Heimathaus und dürfen an den Veranstaltungen nicht teilnehmen.
Die Entscheidung obliegt dem Veranstaltungsleiter.
5. Die Treppe darf nur einzeln begangen werden, kein Gegenverkehr!
Die Toilettenanlagen dürfen nur einzeln nacheinander benutzt werden.
Für das Händewaschen werden Flüssigseife und Einwegpapierhandtücher bereitgehalten.
6. Zur Desinfektion der Hände ist der im Erdgeschoss angebrachte Spender zu nutzen.
7. In der zwischen den beiden Veranstaltungsräumen liegenden Kleinküche darf sich bei
Benutzung nur eine Person aufhalten (Einhaltung des Abstandes).
Die Arbeitsflächen und Griffstellen sind zum Ende der Nutzung mit den bereitgestellten
Mitteln zu desinfizieren
Anfallender Restmüll ist eigenverantwortlich zu entsorgen.
8. Nach Abschluss der Veranstaltung oder bei Bedarf auch während der Veranstaltung sind
die genutzten Räume ausreichend zu lüften.
9. Die durch Veranstaltungen genutzten Räume sind durch die Nutzer zum Ende mit einer
Nass- bzw. Feuchtreinigung zu säubern. Das Mobiliar, Türgriffe, Geländer u. ä. welches
möglichen Händekontakt hatte, ist mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren.
10. Bei der Nutzung des Hauses für private Veranstaltungen ist dieses Hygienekonzept
Bestandteil der Nutzungsvereinbarung. Der Unterzeichner bzw. Veranstaltungsleiter ist
verantwortlich für die Einhaltung des Hygienekonzeptes.
11. Durch die Diensthabenden des Vereins (Donnerstag 17 bis 19 Uhr) sind die allgemein
zugänglichen Bereiche, insbesondere an Türen, Geländern und in den Toiletten zu
desinfizieren.
12. Auf die Maßnahmen wird mit folgenden Piktogrammen hingewiesen:
+ „Abstand halten“
+ „Treppe einzeln benutzen, kein Gegenverkehr“
+ „Toilette nur einzeln benutzen“
+ „Hände desinfizieren“
+ „Kleinküche bleibt geschlossen“
13. Durch den Leiter einer Veranstaltung oder einer Zusammenkunft sind die Teilnehmer zu
erfassen, bzw. diese müssen bekannt sein, so daß im Bedarfsfall eine vollständige
Kontaktverfolgung möglich ist-
14. Der Verantwortliche einer Veranstaltung oder für die Nutzung des Heimathauses ist voll
verantwortlich für die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes, insbesondere für die
Einhaltung der Zugangsregelungen.
Dieses Hygienekonzept wurde in der Vorstandsbesprechung am 12.01.2022 bestätigt.
Die Änderung zu Punkt 7 wurde in dem HVVC – Treff am 27.07.2022 durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestätigt.
Heimat- und Verschönerungsverein
Cossebaude e. V.
Betriebskosten- und Nutzungspauschale ab 01.03.2022
1. Nutzung durch Vereine, Arbeitsgruppen, Sportgruppen oder
Interessengemeinschaften
Für die Ausübung von Tätigkeiten im Sinne der vorgenannten Gruppen (Beratungen,
Versammlungen, Zirkelarbeit, Yogaübungen etc.) wird eine Betriebskosten- und
Nutzungspauschale wie folgt erhoben:
15 € pro tagesbezogener Veranstaltung
2. Private Nutzung
Bei einer ganztägigen privaten Nutzung der Räume und Einrichtungsgegenstände des
Heimathauses wird eine Betriebskosten- und Nutzungspauschale wie folgt erhoben:
Für das Wochenende gilt in der Regel die Zeit vo Freitag 16 Uhr bis Sonntag 14 Uhr.
Nutzung der Räume der 1. Etage (inklusive Küchennutzung) und der Toiletten im
Erdgeschoss:
120 € für private Nutzer
Bei einer kurzzeitigen privaten Nutzung (bis zu 6 Stunden) wird eine Betriebskosten- und
Nutzungspauschale wie folgt erhoben:
60 € für private Nutzer
3. Sonstige Regelungen
3.1. Mitglieder des HVVC erhalten bei privaten Nutzungen max. 2 x im Jahr eine
Ermäßigung der Betriebskosten- und Nutzungspauschale von 50 %.
3.2. Für die Nutzung des Hauses für kommerzielle Zwecke (Beratungen, Präsentationen,
u. ä.) werden die Betriebskosten- und Nutzungspauschalen gesondert vereinbart.
3.3. Bei mehrtägliche privaten Nutzungen wird die Betriebskosten- und
Nutzungspauschale ebenfalls gesondert vereinbart.
Diese Regelungen wurden durch den Vorstand in der Besprechung am 17.02.2022
bestätigt.
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Cossebaude e. V.