Heimat- und Verschönerungsverein

 

Cossebaude e. V.

 

28. Juli 2022

 

 

 

Hygienekonzept zur Nutzung des Heimathaus

 

unter Corona – Bedingungen

 

(Änderungen zu Punkt 7)

 

 

 

Grundlagen:

 

 

 

Sächsische Corona – Verordnungen in den aktuellen Fassunge

 

 

 

Maßnahmen, Regelungen:

 

 

 

1. Für die Nutzung des Heimathauses gilt grundsätzlich die 2 G + Regelung.

 

 

 

2. Für die Nutzung der Räumlichkeiten für Vereinsveranstaltungen, durch

 

Arbeitsgemeinschaften, Sportgruppen u. ä. sowie bei privaten Nutzungen gelten die

 

aktuellen Kontaktbegrenzungen für Innenräume. Kinder bis 16 Jahre, geimpfte und

 

genesene Personen zählen weiterhin nicht mit.

 

Es ist ein ausreichender Abstand (mindestens 1,5 m) von Personen zueinander

 

einzuhalten. Die entsprechende Einrichtung von Tischen und/oder Stühlen obliegt dem

 

Leiter der Veranstaltung.

 

Mund – Nasen – Bedeckungen (FFP 2 Maske oder OP Maske) sind nach den aktuellen

 

Forderungen anzuwenden.

 

 

 

3. Der direkte Kontakt von Personen (Handgeben, Umarmungen u. ä) ist zu vermeiden.

 

Die persönlichen Hygienemaßnahmen (Benutzung von Taschentüchern, Niesen u. ä.) sind

 

einzuhalten.

 

 

 

4. Personen mit Symptomen einer Coronaerkrankung oder Erkältungskrankheiten haben

 

keinen Zugang zum Heimathaus und dürfen an den Veranstaltungen nicht teilnehmen.

 

Die Entscheidung obliegt dem Veranstaltungsleiter.

 

 

 

5. Die Treppe darf nur einzeln begangen werden, kein Gegenverkehr!

 

Die Toilettenanlagen dürfen nur einzeln nacheinander benutzt werden.

 

Für das Händewaschen werden Flüssigseife und Einwegpapierhandtücher bereitgehalten.

 

 

 

6. Zur Desinfektion der Hände ist der im Erdgeschoss angebrachte Spender zu nutzen.

 

 

 

7. In der zwischen den beiden Veranstaltungsräumen liegenden Kleinküche darf sich bei

 

Benutzung nur eine Person aufhalten (Einhaltung des Abstandes).

 

Die Arbeitsflächen und Griffstellen sind zum Ende der Nutzung mit den bereitgestellten

 

Mitteln zu desinfizieren

 

Anfallender Restmüll ist eigenverantwortlich zu entsorgen.

 

 

 

8. Nach Abschluss der Veranstaltung oder bei Bedarf auch während der Veranstaltung sind

 

die genutzten Räume ausreichend zu lüften.

 

 

 

9. Die durch Veranstaltungen genutzten Räume sind durch die Nutzer zum Ende mit einer

 

Nass- bzw. Feuchtreinigung zu säubern. Das Mobiliar, Türgriffe, Geländer u. ä. welches

 

möglichen Händekontakt hatte, ist mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren.

 

 

 

 

10. Bei der Nutzung des Hauses für private Veranstaltungen ist dieses Hygienekonzept

 

Bestandteil der Nutzungsvereinbarung. Der Unterzeichner bzw. Veranstaltungsleiter ist

 

verantwortlich für die Einhaltung des Hygienekonzeptes.

 

 

 

 

11. Durch die Diensthabenden des Vereins (Donnerstag 17 bis 19 Uhr) sind die allgemein

 

zugänglichen Bereiche, insbesondere an Türen, Geländern und in den Toiletten zu

 

desinfizieren.

 

 

 

12. Auf die Maßnahmen wird mit folgenden Piktogrammen hingewiesen:

 

 

 

+ „Abstand halten“

 

 

 

+ „Treppe einzeln benutzen, kein Gegenverkehr“

 

 

 

+ „Toilette nur einzeln benutzen“

 

 

 

+ „Hände desinfizieren“

 

 

 

+ „Kleinküche bleibt geschlossen“

 

 

 

13. Durch den Leiter einer Veranstaltung oder einer Zusammenkunft sind die Teilnehmer zu

 

erfassen, bzw. diese müssen bekannt sein, so daß im Bedarfsfall eine vollständige

 

Kontaktverfolgung möglich ist-

 

 

 

14. Der Verantwortliche einer Veranstaltung oder für die Nutzung des Heimathauses ist voll

 

verantwortlich für die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes, insbesondere für die

 

Einhaltung der Zugangsregelungen.

 

 

 

Dieses Hygienekonzept wurde in der Vorstandsbesprechung am 12.01.2022 bestätigt.

 

 

 

Die Änderung zu Punkt 7 wurde in dem HVVC – Treff am 27.07.2022 durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestätigt.

 

 

Hygienekonzept_27.07.22.pdf
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Heimat- und Verschönerungsverein

 

Cossebaude e. V.

 

 

 

Betriebskosten- und Nutzungspauschale ab 01.03.2022

 

 

 

1. Nutzung durch Vereine, Arbeitsgruppen, Sportgruppen oder

 

Interessengemeinschaften

 

Für die Ausübung von Tätigkeiten im Sinne der vorgenannten Gruppen (Beratungen,

 

Versammlungen, Zirkelarbeit, Yogaübungen etc.) wird eine Betriebskosten- und

 

Nutzungspauschale wie folgt erhoben:

 

 

 

15 € pro tagesbezogener Veranstaltung

 

 

 

2. Private Nutzung

 

Bei einer ganztägigen privaten Nutzung der Räume und Einrichtungsgegenstände des

 

Heimathauses wird eine Betriebskosten- und Nutzungspauschale wie folgt erhoben:

 

Für das Wochenende gilt in der Regel die Zeit vo Freitag 16 Uhr bis Sonntag 14 Uhr.

 

Nutzung der Räume der 1. Etage (inklusive Küchennutzung) und der Toiletten im

 

Erdgeschoss:

 

 

 

120 € für private Nutzer

 

 

 

Bei einer kurzzeitigen privaten Nutzung (bis zu 6 Stunden) wird eine Betriebskosten- und

 

Nutzungspauschale wie folgt erhoben:

 

 

 

60 € für private Nutzer

 

 

 

3. Sonstige Regelungen

 

 

 

3.1. Mitglieder des HVVC erhalten bei privaten Nutzungen max. 2 x im Jahr eine

 

Ermäßigung der Betriebskosten- und Nutzungspauschale von 50 %.

 

 

 

3.2. Für die Nutzung des Hauses für kommerzielle Zwecke (Beratungen, Präsentationen,

 

u. ä.) werden die Betriebskosten- und Nutzungspauschalen gesondert vereinbart.

 

 

 

3.3. Bei mehrtägliche privaten Nutzungen wird die Betriebskosten- und

 

Nutzungspauschale ebenfalls gesondert vereinbart.

 

 

 

 

 

Diese Regelungen wurden durch den Vorstand in der Besprechung am 17.02.2022

 

bestätigt.

 

 

 

 

 

Heimat- und Verschönerungsverein

 

Cossebaude e. V.

 

 

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